Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Verwendung des Wohnungsangebotes akzeptiert der Empfänger die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Als Verwendung des Angebotes gilt unter anderem die Kontaktaufnahme betreffend das angebotene Objekt mit der Agentur „Mietzentrum Brixen GmbH“ oder dem Eigentümer der Immobilie.
Alle Angaben und Informationen dienen ausschließlich zur Information und stellen kein rechtsverbindliches Angebot dar; sie beruhen auf Angaben der Eigentümer, weshalb wir für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernehmen. Änderungen bleiben vorbehalten. Behördliche Auflagen können die Planung und das Flächenmaß verändern. Die Gebäudeabbildungen sind unverbindliche Darstellungen des Anbieters und es obliegt dem Kunden, sie auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Lagespezifische Angaben stellen keine Garantie für den tatsächlichen aktuellen Wert und die Wertsteigerungssituation der Immobilie dar.
Die Bekanntgabe der Objektadresse begründet unseren Provisionsanspruch im Falle des Vertragsabschlusses. Bei Vermietung einer Immobilie beträgt die Vermittlungsprovision für beide Parteien jeweils eine Monatsmiete zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis, bei Vermietung für beide Parteien jeweils eine Nettomiete zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
Kommt zwischen dem Empfänger des Angebotes und dem Eigentümer des angebotenen Objekts oder deren Rechtsnachfolger ein anderes als das ursprünglich vorgesehene oder ein weiteres Geschäft zustande, so sind die vorstehend angeführten Provisionen ebenfalls zu bezahlen.
Der Anspruch auf Provision besteht auch, wenn infolge unserer Vermittlung zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. In diesem Fall wird die für die Anmietung oder die Pacht bezahlte Provision von der Provision für den Verkauf abgezogen.
Ist dem Empfänger des Angebotes das von uns angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er uns diesen Umstand innerhalb von fünf Tagen, unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises, mitzuteilen. Bei Unterlassung gilt unsere weitere Tätigkeit als für den Vertragsabschluss ursächlich anerkannt.
Unsere Mitteilungen und Unterlagen sind nur für den Empfänger persönlich bestimmt. Im Falle der Weitergabe derselben an Dritte haftet dieser im Falle des Abschlusses eines Rechtsgeschäftes für die Bezahlung sowohl der Käufer- als auch der Verkäuferprovision, sofern diese nicht von den Vertragsparteien selbst bezahlt werden. Die Provision wird grundsätzlich bei Willenseinigung der Parteien fällig.
Wir sind berechtigt, für beide Vertragsparteien uneingeschränkt tätig zu werden.
Für die Zahlungsfähigkeit der vermittelten Vertragspartei übernehmen wir keine Haftung.
Das Vertragsverhältnis zwischen den beteiligten Parteien, einschließlich des Maklers, unterliegt italienischem Recht; ausschließlicher Gerichtsstand für allfällige Streitfragen ist jener von Bozen.